{"id":285,"date":"2016-08-04T12:03:08","date_gmt":"2016-08-04T12:03:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.jasper-feinblech.de\/de\/?page_id=285"},"modified":"2019-02-15T09:17:41","modified_gmt":"2019-02-15T09:17:41","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.jasper-feinblech.de\/de\/index.php\/agbs\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<h2>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Martin Jasper Feinblech GmbH<\/h2>\n<p><strong>Allgemeines<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>F\u00fcr alle unsere Angebote, Best\u00e4tigungen, Lieferungen und Leistungen gelten ausschlie\u00dflich die nachfolgenden Bedingungen. Sie werden vom Besteller mit der Auftragserteilung sp\u00e4testens mit der Annahme der ersten Lieferung oder Leistung anerkannt.<\/li>\n<li>Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Ihnen die Martin Jasper Feinblech GmbH nicht ausdr\u00fccklich widerspricht.<\/li>\n<li>Alle Vereinbarungen, die zwischen der Martin Jasper Feinblech GmbH und dem Besteller zwecks Ausf\u00fchrung einer Leistung getroffen werden, sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich niedergelegt sind.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Zustandekommen des Vertrages<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Unsere Angebote sind freibleibend. Der Besteller ist an den erteilten Auftrag 3 Wochen gebunden.<\/li>\n<li>Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung und deren Inhalt oder durch Lieferung bzw. Leistung zustande.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Unterlagen<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>An Kostenvoranschl\u00e4gen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) beh\u00e4lt sich die Martin Jasper Feinblech GmbH ihre eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschr\u00e4nkt vor. Die Unterlagen d\u00fcrfen nur nach vorheriger Zustimmung von uns, Dritten zug\u00e4nglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag der Martin Jasper Feinblech GmbH nicht erteilt wird, uns unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben.<\/li>\n<li>An Standardsoftware hat der Besteller das nicht ausschlie\u00dfliche Recht zur Nutzung im Rahmen des vertragsm\u00e4\u00dfigen Gebrauches auf den vereinbarten Ger\u00e4ten. Der Besteller darf ohne ausdr\u00fcckliche Vereinbarung eine Sicherungskopie erstellen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Lieferzeiten<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Verbindliche Liefertermine oder \u2013fristen bed\u00fcrfen der ausdr\u00fccklichen schriftlichen Vereinbarung der Parteien.<\/li>\n<li>Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbest\u00e4tigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.<\/li>\n<li>Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat. Die Lieferfrist verl\u00e4ngert sich bei Ma\u00dfnahmen im Rahmen von Arbeitsk\u00e4mpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die au\u00dferhalb unseres Willens liegen, z.B. Betriebsst\u00f6rungen, Verz\u00f6gerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichen Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umst\u00e4nde bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verl\u00e4ngert sich entsprechend der Dauer derartiger Ma\u00dfnahmen und Hindernisse.<\/li>\n<li>Die Martin Jasper Feinblech GmbH kann nach eigenem Ermessen vor Auslieferung Vorauskasse oder Sicherheitsleistung verlangen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Gefahren\u00fcbergang<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Gefahr geht auf den Besteller \u00fcber, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat. Dies gilt auch f\u00fcr Teillieferungen und unabh\u00e4ngig davon, wer die Versandkosten oder die Anlieferung oder Aufstellung \u00fcbernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese f\u00fcr den Gefahren\u00fcbergang ma\u00dfgebend. Kann der Versand nicht oder nicht fristgerecht infolge von Umst\u00e4nden erfolgen, die der Martin Jasper Feinblech GmbH nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller \u00fcber.<\/li>\n<li>Erfolgt nach der I. (Teil-) Lieferung keine Beanstandung des Auftrags oder der Lieferung, so wird die Martin Jasper Feinblech GmbH nachfolgende Lieferungen oder Bestellungen ebenso weiter anfertigen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Preise<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Lieferung und\/oder Leistung erfolgt zu den vereinbarten Preisen, sofern solche nicht vereinbart sind, zu den am Liefertag g\u00fcltigen Preisen.<\/li>\n<li>Die Preise verstehen sich netto ab Werk, unbeladen, ohne Verpackungs-, Fracht-, Versicherungs- und zus\u00e4tzliche Dokumentationskosten, unverzollt und ohne Umsatzsteuer. Diese Kosten werden gesondert berechnet und aufgef\u00fchrt.<\/li>\n<li>Die vereinbarten Preise gelten nur f\u00fcr den jeweils abgeschlossenen Vertrag.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen mit 2% oder 30 Tagen netto jeweils nach Rechnungsdatum f\u00e4llig, soweit nichts anderes vereinbart ist.<br \/>\nDie Hereingabe von Wechseln, Schecks oder die Abtretung von Forderungen zur Begleichung unserer Verg\u00fctungsanspr\u00fcche bedarf unserer Zustimmung und erfolgt nur erf\u00fcllungshalber. Spesen und Kosten sowie die Gefahr f\u00fcr rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Bestellers.<br \/>\nBei \u00dcberschreitung der Zahlungsfrist steht der Martin Jasper Feinblech GmbH das Recht zu, Verzugszinsen in H\u00f6he von 8% p.a. \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist damit nicht ausgeschlossen.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Besteller bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferung pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsch\u00e4den ausreichend zu versichern. Soweit Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchf\u00fchren (lassen).<\/li>\n<li>Besteht zwischen uns und dem kaufm\u00e4nnischen Besteller ein Kontokorrentverh\u00e4ltnis, behalten wir uns das Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kontokorrentverh\u00e4ltnis vor. Der Eigentumsvorbehalt bezieht sich auf den anerkannten Saldo. Soweit wir z.B. im kaufm\u00e4nnischen Verkehr z.B. mit dem Besteller eine Bezahlung unserer Forderungen im Scheck- oder Wechselverfahren vereinbart haben, erstreckt sich unser Vorbehalt auch auf die Einl\u00f6sung des von uns akzeptierten Wertpapiers und erlischt nicht durch Gutschrift sondern erst, wenn uns der Besteller von einer etwaigen in seinem Interesse eingegangenen Haftung befreit hat.<\/li>\n<li>Der Besteller ist befugt, \u00fcber die gekaufte Ware im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang zu verf\u00fcgen.<\/li>\n<li>Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verh\u00e4ltnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.<\/li>\n<li>Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt insgesamt bzw. in H\u00f6he unseres etwaigen Miteigentumsanteils (vgl. Ziff. 4) zur Sicherung an uns ab. Er ist erm\u00e4chtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns f\u00fcr unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Besteller auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Faktors begr\u00fcndet, die Gegenleistung in H\u00f6he unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Besteller bestehen.<\/li>\n<li>Zugriffe Dritter auf die uns geh\u00f6renden Waren und Forderungen sind uns vom Besteller unverz\u00fcglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Die Kosten f\u00fcr die Geltendmachung unserer Rechte gegen\u00fcber dem Dritten gehen zu Lasten des Bestellers, soweit wir nicht von dem Dritten die Kosten erstattet erhalten.<\/li>\n<li>Die Aus\u00fcbung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den R\u00fccktritt vom Vertrag.<\/li>\n<li>Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen d\u00fcrfen vor vollst\u00e4ndiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpf\u00e4ndet noch zur Sicherung \u00fcbereignet werden.<\/li>\n<li>\u00dcbersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Bestellers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Gew\u00e4hrleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser ihn nach den geltenden Vorschriften und\/oder vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen obliegenden Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist.<\/li>\n<li>Der Besteller hat Sachm\u00e4ngel gegen\u00fcber der Martin Jasper Feinblech GmbH unverz\u00fcglich schriftlich zu r\u00fcgen. Zun\u00e4chst ist der Martin Jasper Feinblech GmbH, die Gelegenheit zur Nacherf\u00fcllung innerhalb einer angemessenen Frist zu gew\u00e4hren.<\/li>\n<li>Nichteinhaltung der R\u00fcgefrist oder R\u00fcgeform hat Verwirkung der Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr die davon betroffenen M\u00e4ngel zur Folge. Durch Untersuchung der ger\u00fcgten M\u00e4ngel oder Vornahme von Ma\u00dfnahmen zur M\u00e4ngelbeseitigung verzichten wir nicht auf die Erhebung der Einwendung versp\u00e4teter oder unvollst\u00e4ndiger M\u00e4ngelr\u00fcge.<\/li>\n<li>Unsere Gew\u00e4hrleistungshaftung erlischt nach Ablauf von 6 (sechs) Monaten ab dem Tag der Warenabnahme durch den Besteller.<\/li>\n<li>Das Wahlrecht zwischen M\u00e4ngelbeseitigung und Neulieferung (Neuleistung) steht in jedem Fall der Martin Jasper Feinblech GmbH zu. Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, so steht dem Besteller das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Unber\u00fchrt bleibt das Recht des Bestellers, nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Bedingungen Schadenersatz statt der Leistungen zu verlangen.<\/li>\n<li>M\u00e4ngelanspr\u00fcche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und bei unerheblicher Beeintr\u00e4chtigung der Brauchbarkeit, bei nat\u00fcrlicher Abnutzung oder Sch\u00e4den, die nach dem Gefahr\u00fcbergang infolge fehlerhafter oder nachl\u00e4ssiger Behandlung \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer \u00e4u\u00dferer Einfl\u00fcsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren<br \/>\nSoftwarefehlern. Werden von dem Besteller oder von Dritten unsachgem\u00e4\u00df \u00c4nderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen f\u00fcr diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine M\u00e4ngelanspr\u00fcche.<\/li>\n<li>Anspr\u00fcche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherf\u00fcllung erforderlichen Anwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erh\u00f6hen, weil der Gegenstand der Lieferung nachtr\u00e4glich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Besteller verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch.<\/li>\n<li>Ist die Frist zur Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache erfolglos abgelaufen, werden wir den Besteller auffordern, seine etwaige weiteren Gew\u00e4hrleistungsrechte uns gegen\u00fcber innerhalb einer Frist von einem Monat geltend zu machen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist sind Gew\u00e4hrleistungsrechte erloschen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Schadensersatzanspr\u00fcche und R\u00fccktritt<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Schadens- und Aufwendungsersatzanspr\u00fcche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzanspr\u00fcche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen M\u00e4ngeln, Verzuges und weiterer Verletzungen von Pflichten aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in F\u00e4llen des Vorsatzes, der groben Fahrl\u00e4ssigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit sowie wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch f\u00fcr die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.<\/li>\n<li>Soweit die Lieferung unm\u00f6glich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, dass die Martin Jasper Feinblech GmbH die Unm\u00f6glichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschr\u00e4nkt sich der Schadenersatzanspruch des Bestellers auf 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung der wegen der Unm\u00f6glichkeit nicht zweckdienlich in Betrieb genommen werden kann. Diese Beschr\u00e4nkung gilt nicht, soweit in F\u00e4llen des Vorsatzes, der groben Fahrl\u00e4ssigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum R\u00fccktritt vom Vertrag bleibt unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Der Besteller kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn die Martin Jasper Feinblech GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat; im Falle von M\u00e4ngeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Voraussetzungen. Der Besteller har das Recht, bei Pflichtverletzung vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder auf Lieferung zu bestehen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Sonstiges<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Das Vertragsverh\u00e4ltnis und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).<\/li>\n<li>Ist der Besteller Vollkaufmann-\/frau, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, so ist der Gerichtsstand Ibbenb\u00fcren oder nach unserer Wahl sein\/ihr allgemeiner Gerichtsstand.<\/li>\n<li>Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine L\u00fccke enthalten, so bleiben die \u00fcbrigen Bestimmungen hiervon unber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Martin Jasper Feinblech GmbH Allgemeines F\u00fcr alle unsere Angebote, Best\u00e4tigungen, Lieferungen und Leistungen gelten ausschlie\u00dflich die nachfolgenden Bedingungen. 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